Förderrichtlinien
Die Bürgerstiftung fördert nach folgenden
Grundsätzen:
Wir fördern Projekte, Vorhaben oder Einrichtungen,
- die dem Satzungszweck der Bürgerstiftung Werra-Meißner entsprechen;
- die einen Modell- und Vorbildcharakter haben sowie nachhaltig und
zukunftsweisend angelegt sind;
- die Anstöße für eine aktive Bürgergesellschaft geben;
- die lokal betrieben und geführt werden;
- die überwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
arbeiten
oder
Betroffene aktiv beteiligen,
- die Hilfe zur Selbsthilfe fördern.
Wir fördern keine Projekte, Vorhaben oder
Einrichtungen,
- die kommerziell angelegt oder politischen Gruppierungen zuzurechnen
sind;
- die zu den Pflichtaufgaben des Staates gehören;
- die einen hohen Kapitalbedarf seitens der Stiftung erfordern;
- die außerhalb des Werra-Meißner-Kreises angesiedelt sind.
Förderanträge
- können jederzeit gestellt werden
- werden vom Vorstand i.d.R. im Frühjahr und Herbst entschieden
Für Fragen nehmen Sie Kontakt zu
uns auf.
Eine vollständige Übersicht der Förderrichtlinien
erhalten Sie hier.
Zum Förderantrag gelangen Sie hier.
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“Ich engagiere mich bei der Bürgerstiftung Werra-Meißner, weil auf diese Weise die soziale Infrastruktur im Werra-Meißner-Kreis gestärkt wird.”
Karl-Heinz Werner, Pfarrer, Eschwege-Albungen |