Förderrichtlinien

Die Bürgerstiftung fördert nach folgenden Grundsätzen:

Wir fördern Projekte, Vorhaben oder Einrichtungen,
- die dem Satzungszweck der Bürgerstiftung Werra-Meißner entsprechen;
- die einen Modell- und Vorbildcharakter haben sowie nachhaltig und zukunftsweisend angelegt sind;
- die Anstöße für eine aktive Bürgergesellschaft geben;
- die lokal betrieben und geführt werden;
- die überwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten
   oder Betroffene aktiv beteiligen,
- die Hilfe zur Selbsthilfe fördern.

Wir fördern keine Projekte, Vorhaben oder Einrichtungen,
- die kommerziell angelegt oder politischen Gruppierungen zuzurechnen sind;
- die zu den Pflichtaufgaben des Staates gehören;
- die einen hohen Kapitalbedarf seitens der Stiftung erfordern;
- die außerhalb des Werra-Meißner-Kreises angesiedelt sind.

Förderanträge
- können jederzeit gestellt werden
- werden vom Vorstand i.d.R. im Frühjahr und Herbst entschieden

Für Fragen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Eine vollständige Übersicht der Förderrichtlinien erhalten Sie hier.

Zum Förderantrag gelangen Sie hier.


“Ich engagiere mich bei der Bürgerstiftung Werra-Meißner, weil auf diese Weise die soziale Infrastruktur im Werra-Meißner-Kreis gestärkt wird.”

Karl-Heinz Werner,
Pfarrer,
Eschwege-Albungen

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