Zustiftung
Durch Zustiftung von mindestens 500 € werden Sie
Mitstifter bei der Bürgerstiftung Werra-Meißner und erwerben
dadurch gleichzeitig Stimmrecht im Stifterforum. Im Stifterforum
können Sie die Geschicke der Stiftungsarbeit mitgestalten. Die Teilnahme
am Stifterforum ist freiwillig. Die Zustiftungen bei der Bürgerstiftung
betragen zwischen 500 € und 10.000 €.
Eine Zustiftung wird unwiderruflich dem Stiftungsvermögen
zugeführt.
Das Vermögen darf bis auf absolute Ausnahmefälle nicht angetastet
werden und ist risikosicher angelegt. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens
erfolgt die Förderung gemeinnütziger Projekte und Initiativen
im Werra-Meißner-Kreis. Die ordnungsgemäße Verwaltung
des Stiftungsvermögens und der Einsatz der Vermögenserträge
wird durch das Regierungspräsidium und das Finanzamt kontrolliert.
Wer einen größeren Betrag gemeinnützig
stiften und damit die eigenen Wertvorstellungen und den eigenen Namen
erhalten möchte,
kann unter dem Dach der Bürgerstiftung eine Treuhandstiftung
gründen. Erbschaften und Vermächtnisse gelten gemäß der
Stiftungsverfassung grundsätzlich als Zustiftung, sofern der Erblasser
nicht etwas anderes verfügt hat.
Zustiftungen an die Bürgerstiftung sind steuerlich begünstigt.
Hinweise finden Sie hier.
Sichern Sie mit Ihrer Zustiftung die langfristige
Arbeit der Bürgerstiftung
Werra-Meißner!
Zur Stiftererklärung geht’s hier.
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“Ich engagiere mich bei der Bürgerstiftung Werra-Meißner, weil durch sie die ausgestreckte Hand statt der Ellenbogen sichtbar wird.”
Joachim Tappe, Lehrer, Witzenhausen |