Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis max. dreizehn Personen und übernimmt beratende und kontrollierende Aufgaben. Der erste Stiftungsrat wurde von der Gründungsversammlung gewählt. Die Neubesetzung des Stiftungsrates erfolgte in 2007. Seine Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre.
Der Stiftungsrat berät den Vorstand bei der Erfüllung seiner
Aufgaben und wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke. Er ist
insbesondere zuständig für die Genehmigung der Wirtschaftspläne
und der Jahresabschlüsse. Er nimmt den Vorstandsbericht über
die Erfüllung der Stiftungszwecke entgegen und entlastet nach Prüfung
den Vorstand. Der Stiftungsrat tagt nach Bedarf etwa drei bis fünfmal
pro Jahr.
Laut Verfassung erfolgt die Neusetzung des Stiftungsrates alle drei Jahre durch Kooptation (Berufung) und Wahl. Bis zu acht Mitglieder werden von dem amtierenden Stiftungsrat berufen, danach werden fünf Mitglieder des Stiftungsrats vom Stifterforum gewählt. Die Mitglieder des Stiftungsrats sollen möglichst verschiedene gesellschaftliche Bereiche des Werra-Meißner-Kreises vertreten.

Vordere Reihe: Erika Ebert, Elvira valtink, Karl-Heinz Riechel (Vorsitzender), Anne-Marie Truniger (stellvertr. Vorsitzende)
Hintere Reihe: Claudia Herwig, Stephan Reuß, Kurt-Dieter Schrauth, Peter Höbbel, Heinrich Keller, Heltmut Schmidt, Dirk Oetzel
Nicht abgebildet: Helga von Bültzingslöwen und Josef Klebing
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“Ich engagiere mich bei der Bürgerstiftung Werra-Meißner, weil sie das soziale und ehrenamtliche Engagement unterstützt, das gerade in unserer ländlichen Region sehr wichtig ist. Dafür stehen auch die Landfrauen, und so haben sich die 18 Ortsvereine des Bezirksverbands zu einer Zustiftung zusammen- geschlossen.”
Bärbel Scherp, Bezirksland-
frauenverband Witzenhausen |