Treuhandstiftung
Treuhandstiftungen sind interessant für Stifter,
die ihr Vermögen auf Dauer sichern, ihre Wertvorstellungen und/oder
den eigenen Namen erhalten, das Lebenswerk wahren ggf. Nachfolgeprobleme
lösen und steuerrechtliche Vorteile in Anspruch nehmen wollen.
Im Vergleich zur selbständigen Stiftung ist die Treuhandstiftung
sowohl in der Gründung wie auch der Verwaltung mit geringerem Aufwand
verbunden. Voraussetzung: Es ist ein Treuhänder vorhanden, der aufgrund
vertraglicher Regelungen die Verwaltung und Geschäftsführung
der Treuhandstiftung übernimmt. Die Treuhandstiftung genießt
die gleichen steuerlichen Vorteile wie die selbständige Stiftung.
Die Bürgerstiftung Werra-Meißner steht vor Ort und im Rahmen
ihres Stiftungszwecks als Treuhänder zur Verfügung. Als Dienstleister
für Stifter übernimmt sie gegen geringe Gebühr die ordnungsgemäße
Verwaltung und Geschäftsführung treuhänderischer Stiftungen.
Vorteile der treuhänderischen Stiftung (Beispiele):
- Gründung in kurzem Zeitraum möglich
- Stifter wird dauerhaft von administrativen Aufgaben entbunden
- Stiften auch mit kleinerem Stiftungskapital (Ansparmodell)
Die Bürgerstiftung hat am 13.12.2005 die Treuhänderschaft
für
die Hildegard-Fischer-Stiftung übernommen.
Wenn Sie sich für die Möglichkeiten der Treuhandstiftung
interessieren, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. |
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“Ich engagiere mich bei der Bürgerstiftung Werra-Meißner, weil auf diese Weise die soziale Infrastruktur im Werra-Meißner-Kreis gestärkt wird.”
Karl-Heinz Werner, Pfarrer, Eschwege-Albungen |