Treuhandstiftung

Treuhandstiftungen sind interessant für Stifter, die ihr Vermögen auf Dauer sichern, ihre Wertvorstellungen und/oder den eigenen Namen erhalten, das Lebenswerk wahren ggf. Nachfolgeprobleme lösen und steuerrechtliche Vorteile in Anspruch nehmen wollen.

Im Vergleich zur selbständigen Stiftung ist die Treuhandstiftung sowohl in der Gründung wie auch der Verwaltung mit geringerem Aufwand verbunden. Voraussetzung: Es ist ein Treuhänder vorhanden, der aufgrund vertraglicher Regelungen die Verwaltung und Geschäftsführung der Treuhandstiftung übernimmt. Die Treuhandstiftung genießt die gleichen steuerlichen Vorteile wie die selbständige Stiftung.

Die Bürgerstiftung Werra-Meißner steht vor Ort und im Rahmen ihres Stiftungszwecks als Treuhänder zur Verfügung. Als Dienstleister für Stifter übernimmt sie gegen geringe Gebühr die ordnungsgemäße Verwaltung und Geschäftsführung treuhänderischer Stiftungen.

Vorteile der treuhänderischen Stiftung (Beispiele):
- Gründung in kurzem Zeitraum möglich
- Stifter wird dauerhaft von administrativen Aufgaben entbunden
- Stiften auch mit kleinerem Stiftungskapital (Ansparmodell)

Die Bürgerstiftung hat am 13.12.2005 die Treuhänderschaft für die Hildegard-Fischer-Stiftung übernommen.

Wenn Sie sich für die Möglichkeiten der Treuhandstiftung interessieren, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

“Ich engagiere mich bei der Bürgerstiftung Werra-Meißner, weil auf diese Weise die soziale Infrastruktur im Werra-Meißner-Kreis gestärkt wird.”

Karl-Heinz Werner,
Pfarrer,
Eschwege-Albungen

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