Die Bürgerstiftung fördert nach folgenden Grundsätzen:
Wir fördern Projekte, Vorhaben oder Einrichtungen,
- die dem Satzungszweck der Bürgerstiftung Werra-Meißner entsprechen;
- die einen Modell- und Vorbildcharakter haben sowie nachhaltig und zukunftsweisend angelegt sind;
- die Anstöße für eine aktive Bürgergesellschaft geben;
- die lokal betrieben und geführt werden;
- die überwiegend mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten oder Betroffene aktiv beteiligen,
- die Hilfe zur Selbsthilfe fördern.
Wir fördern keine Projekte, Vorhaben oder Einrichtungen,
- die kommerziell angelegt oder politischen Gruppierungen zuzurechnen sind;
- die zu den Pflichtaufgaben des Staates gehören;
- die einen hohen Kapitalbedarf seitens der Stiftung erfordern;
- die außerhalb des Werra-Meißner-Kreises angesiedelt sind.
Förderanträge
- können jederzeit gestellt werden
- werden vom Vorstand i.d.R. im Frühjahr und Herbst entschieden
Für Fragen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Eine vollständige Übersicht der Förderrichtlinien erhalten Sie hier:
Zum Förderantrag gelangen Sie hier: